Bis auf weiteres werden alle Seminare abgesagt

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Landesjagdverband sagt bis auf weiteres Seminare ab

Dortmund, 19. Oktober 2020 (LJV NRW). Aufgrund der landesweit erneut steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus, wegen der deshalb aktuell verschärften Kontaktbeschränkungen auf Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) des Landes NRW und zur allgemeinen Planungssicherheit sagt der LJV ab sofort und bis auf weiteres seine für die nächste Zeit geplanten und noch nicht begonnenen (!) Seminare ab.

Sofern die Infektionszahlen und Neuregelungen der CoronaSchutzVO in den nächsten Wochen die Durchführung bestimmter Veranstaltungen wieder zulassen sollten und dies organisatorisch möglich ist, wird der LJV NRW diesbezüglich rechtzeitig mit dem notwendigen Vorlauf informieren. Wir sind bereits jetzt bemüht, insbesondere für ausgefallene Seminare Ersatztermine zu finden. Sofern dies gelingt, werden wir diese umgehend bekanntgeben.

Ferner plant der Landesjagdverband, ausgefallene Präsenz-Seminare durch Online-Schulungen kurzfristig zu ersetzen, wo dies möglich ist.

Bei geplanten Fortbildungsveranstaltungen für das Jahr 2021, für die Anmeldungen erforderlich sind, werden diese gerne entgegengenommen und zunächst in Form einer Warteliste erfasst. Verbindliche Anmeldebestätigungen oder Absageschreiben werden dann rechtzeitig verschickt, wenn klar ist, ob und unter welchen Auflagen die Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Die Mitgliederversammlung des Landesjagdverbandes am 30. Oktober in Bielefeld ist bereits wegen der erneut verschärften Covid 19-Pandemie abgesagt worden und wird in digitaler Form Anfang 2021 nachgeholt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest eindämmen - gemeinsamer Aufruf von MULNV, WLV, RLV und LJV NRW

Düsseldorf/Dortmund, 16. Oktober 2020 (MULNV, WLV, RLV, LJV NRW). In einem gemeinsamen Aufruf richten sich das NRW-Landwirtschaftsministerium (MULNV), der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) an die heimischen Landwirte und Jäger:

Landwirte und Jäger sind gemeinsam gefordert, gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzugehen und den Ausbruch in Nordrhein-Westfalen zu verhindern. Daher werden alle Jägerinnen und Jäger aufgefordert, von Jagdreisen (Jagdtourismus) in betroffene und potenziell betroffene ASP-Gebiete abzusehen.

Das größte Ausbreitungsrisiko der ASP liegt in der nicht gewollten Verschleppung durch den Menschen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beteiligung von heimischen Schweinehaltern an Wildschweinjagden in den aktuell betroffenen Gebieten Brandenburgs, aber natürlich auch in anderen betroffenen Regionen, zu unterlassen.

Nordrhein-Westfälische Jäger, die in Brandenburg die Jagd ausüben, haben derzeit eine besonders hohe Verantwortung für die Gesunderhaltung der Wildschweine und für die schweinehaltenden Betriebe. Das Virus darf in keinem Fall versehentlich nach NRW verschleppt werden. Von Kleidung, Ausrüstung und Trophäen geht ein hohes Risiko aus. In jedem Fall sind möglicherweise kontaminierte Kleidungsstücke (gerade Schuhe), andere Ausrüstungsgegenstände oder Jagdhunde nach dem jagdlichen Einsatz vor Ort zu reinigen und zu desinfizieren. Ohne eine gründliche Reinigung von Kleidung und Ausrüstung darf diese nicht ins heimische Revier mitgenommen werden. Auch kleine Schweißreste dürfen nicht toleriert werden. Sofern das eigene Fahrzeug zur Jagdreise mitgenommen wird, muss es vor der Rückkehr innen und außen gründlich gereinigt werden. Dies gilt vor allem für den Unterboden.

Teile von Schwarzwild, Wurst und Fleischwaren aus den betroffenen Ländern / Regionen sind dort zu belassen. Der Transport von Wildbret aus Brandenburg nach Nordrhein-Westfalen darf ohne verbindliches negatives ASP-Testergebnis in keinem Fall erfolgen. Anfallende Aufbrüche sind sicher in die dafür vorgesehenen Entsorgungstonnen der Kreise und Städte zu verbringen.

Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen und jeweils aktuellen vor Ort geltenden Anordnungen strikt zu beachten und einzuhalten.

ASP-Ausbrüche müssen früh erkannt werden, um sie rasch eingrenzen zu können. Daher sind Funde verdächtiger Kadaver umgehend an das zuständige Veterinäramt zu melden und wenn möglich mit der kostenlos herunterladbaren Tierfund-App (www.tierfundkataster.de) zu dokumentieren. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters gemeldet werden, erreichen direkt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt.

Zugleich halten es die Landesbauernverbände und der Landesjagdverband in NRW zur Vermeidung der Ausbreitung der ASP für zwingend notwendig, durch eine intensive Bejagung die heimischen Bestände von Wildschweinen deutlich zu reduzieren. Landwirte sind dabei aufgefordert, die konsequente Bejagung von Schwarzwild zu unterstützen. Die in diesem Punkt wichtige Zusammenarbeit kann z. B. durch die freiwillige Anlage von Bejagungsschneisen, praktische Unterstützung bei der Platzierung von jagdlichen Einrichtungen sowie der Benachrichtigung bzgl. geplanter Einsaat- oder Erntetermine erfolgen. Hier ist die Absprache vor Ort gefordert. Landwirte und Jäger haben das gemeinsame, übergeordnete Ziel, den Ausbruch der ASP in NRW zu verhindern und die Seuche zu tilgen.

Es ist von großer Bedeutung, Kenntnisse über den Gesundheitsstatus unserer heimischen Wildschweinpopulation zu erlangen. Neben verendet aufgefundenen Wildschweinen sind auch erlegte Wildschweine, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, im Rahmen des NRW-Frühwarnsystems in Abstimmung mit dem örtlichen Veterinäramt dringend auf ASP zu testen. Dies hilft bei einer möglichen Regionalisierung der ASP-Situation gegenüber der Europäischen Union und Handelspartnern der Deutschen Fleischwirtschaft. Zugleich stärkt es auch die Akzeptanz von heimischem Wildbret gegenüber dem Verbraucher.

Nur wenn Landwirte und Jäger jetzt und zukünftig gemeinsam und verantwortungsvoll handeln, kann eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindert werden. Die bereits jetzt erkennbaren wirtschaftlichen Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe machen allen deutlich, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen ist.

MULNV, WLV, RLV, LJV NRW

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