Jungjägerausbildung fällt unter Weiterbildung

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Nach Rückmeldung des Ministeriums fällt die Jungjägerausbildung unter die Weiterbildung, die nicht berufs- und ausbildungsbezogen ist. Diese Ausbildungsveranstaltungen sind als Präsenzveranstaltung im November nicht zulässig. Es empfiehlt sich hier soweit möglich, auf digitalen Unterricht umzusteigen.

Auch auf den jagdlichen Schießstätten sind nach Rückmeldung des Ministeriums Zusammenkünfte von Jägern gem. Coronaschutzverordnung nicht gestattet. Handwerkliche Dienstleistungen wie das Einschießen von Waffen sind hingegen zulässig.

Bitte geben Sie diese Informationen an die in Ihrer Kreisjägerschaft zuständigen verantwortlichen Ansprechpartner für die Jungjägerausbildung bzw. die verantwortlichen Schießstandbetreiber weiter.

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