Siegener Zeitung - journalistischer Fehler

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Siegen/Dortmund, 30. November 2020 (LJV NRW). Nach Intervention durch den Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen musste die Siegener Zeitung am vergangenen Samstag eine Richtigstellung veröffentlichten.

Dem vorausgegangen war eine Meldung am 24. November, bei dem das Blatt einem anonymen Hinweis vertraute, ohne diesen gemäß der journalistischen Sorgfaltspflicht vor Veröffentlichung hinreichend überprüft zu haben. In dem anonymen Hinweis, der die Redaktion per E-Mail erreichte, informierte eine vermeintliche Jungjägerin und Teilnehmerin an einer Bewegungsjagd im südlichen Siegerland über ihren eigenen angeblich positiven Corona-Befund. Den Corona-Test habe die Hinweisgeberin gemacht, weil sie nach der Jagd in den Urlaub fliegen wollte.

Am Samstag nun musste die Redaktion einräumen, dass sich eine Corona-Infektion einer an der Jagd beteiligten Jägerin nicht belegen ließe, und erklärte weiter: „Die Berichterstattung in dieser Form war ein Fehler. Wir bitten diesen zu entschuldigen.“

In diesem Zusammenhang ruft der Landesjagdverband seine Mitglieder auf, unter konsequenter Beachtung der jeweils aktuellen Corona-Schutzbestimmungen bei der Jagd auf Schalenwild nicht nachzulassen. Zur Vorbeugung eines drohenden ASP-Ausbruchs und zur Unterstützung der nordrhein-westfälischen Waldbesitzer ist dies unerlässlich.

Aktuelle Informationen zu den derzeit gültigen Auflagen durch die Coronaschutzverordnung hat der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage www.ljv-nrw.de zusammengestellt.

Zugleich mahnt der Landesjagdverband seine Mitglieder aber auch zu besonderer Vorsicht. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg: „Alle organisatorischen Punkte und Unterpunkte müssen natürlich coronaschutzkonform sein. Darüber hinaus müssen wir auch prüfen, inwieweit bestimmte Situationen bei böswilliger Interpretation Anlass zu Diffamierungen liefern. Das Siegener Beispiel belegt, dass Jagdgegner im Moment alle Register ziehen, um die unter Coronabedingungen ohnehin extrem aufwändigen Bewegungsjagden zu verhindern oder in Misskredit zu bringen.“

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