Weiterhin Schonzeitaufhebung für Schwarzwild außer führenden Bachen

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Dortmund, 26. März 2021 (LJV). Offenbar ist es in den letzten Wochen mehrfach zu Irritationen bezüglich der Laufzeit der Schonzeitaufhebung für Schwarzwild in NRW gekommen. Die derzeit gültige Schonzeitaufhebung ist in der aktuell gültigen Landesjagdzeitenverordnung in § 1 (3) geregelt.  Dort heißt es: „Unbeschadet des Absatzes 1 Nummer 5 darf die Jagd auf Schwarzwild bis zum 31. Januar 2023 vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes [„Schutz von zur Aufzucht notwendiger Elterntiere“] das ganze Jahr ausgeübt werden. Somit ist die aktuelle Schonzeitaufhebung für Schwarzwild vor dem Hintergrund der ASP-Prävention zunächst bis zum 31.1.2023 gültig.

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