Zulassung von Nachtzieltechnik

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Düsseldorf/Dortmund, 30. November 2020 (LJV NRW). In seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der Landtag NRW die Landesregierung beauftragt, zur Prävention gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf dem Verordnungsweg die Zulassung von Nachtzielgeräten und künstlichen Lichtquellen für die Jagd analog zu anderen Bundesländern schnell und rechtssicher umzusetzen.

Weiterhin beauftragte der Landtag die Landesregierung,

für die Anschaffung der benötigten sicheren Zäune zur Einrichtung einer „Weißen Zone“ Sorge zu tragen.
schweinehaltende Betriebe zu ermutigen, an dem ASP-Früherkennungsprogramm teilzunhemen und eine eventuelle Fördermöglichkeit zu prüfen.
zusammen mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW umgehend eine Forcierung der Jagd auf Wildschweine in den Staatsforsten zu planen und aus bereiten Mitteln umzusetzen.

Der Landesjagdverband NRW weist darauf hin, dass dieser Auftrag des NRW-Landtages an die NRW-Landesregierung zunächst noch umgesetzt und in geltendes Recht umgewandelt werden muss. Bis dahin bleibt Nachtzieltechnik in NRW verboten.

Natürlich wird der Landesjagdverband NRW seine Mitglieder über den Fortgang des Verfahrens weiter informieren.

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