Jahreskurzbericht 2019 - Hundewesen

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Allgemeines

Mit Inkrafttreten des neuen LJG NRW gab es auch einige Änderungen im Bereich Hundewesen. So wurde z.B. wieder die „Müller-Ente“ erlaubt und die Arbeit im Schwarzwildgatter gesetzlich verankert.

Entsprechend wurde auch die BPO NRW überarbeitet und angepasst.

Da die neue BPO immer noch ausnahmslos selbständiges Bringen bei allen Bringfächern und auch beim Stöbern hinter der Ente fordert, die HZP aber in diesem Punkt auf dem Verbandstag 03/2017 für 2018 abgeändert worden ist, führte das dazu, dass ein Hund mit bestandener HZP, der aber nicht selbständig gebracht hat, kein brauchbarer Hund im Sinne der BPO NRW sein kann. Ob und wie der Hund trotzdem die Brauchbarkeit erlangen kann, darüber gab es selbst noch im August 2019 zwischen dem JGHV und dem LJV NRW sehr unterschiedliche Auffassungen, was zur allgemeinen Verunsicherung der Verbandsrichter geführt hatte. Grund hierfür war natürlich die mangelnde Voraussicht über die Konsequenzen des Verbandsbeschlusses und im Wesentlichen auch ein mangelhafter Austausch zwischen den Beteiligten. Erst Anfang September wurde der widersprüchliche Zustand durch eine erneute Klarstellung durch den LJV und die JKV NRW aufgehoben.

Hundearbeit vor Ort

Im Jahr 2019 wurden mangels Bedarf von der KJS keine Hundeprüfungen durchgeführt.

Es fand von März bis Oktober ein Hundeführerlehrgang für Junghunde statt. Regelmäßig teilgenommen haben aber nur vier Hundeführer.

Die vier Hunde werden z.Zt. weiter ausgebildet und sollen im Herbst 2020 auf verschiedenen Prüfungen ihre jagdliche Eignung nachweisen.

Daneben wurde noch vereinzelt mit fertigen Jagdhunden ein „Auffrischungstraining“ durchgeführt.

Weitere Info zum aktuellen Verbandsgeschehen

Die Jagdkynologische Vereinigung NRW soll im Jahr 2020 quasi ein Landesverband des JGHV mit eigener Satzung werden und in allen wichtigen Belangen den JGHV in NRW vertreten.

Allgemeine Vorbildfunktion der Verbandsrichter und Hundeführer

Jeder Jäger, der als Jäger wirkt oder sich als solcher zu erkennen gibt, ist „Botschafter“ der Jagd! Im Guten wie im Schlechten. Das gilt insbesondere auch für unsere Verbandsrichter und Hundeführer. Daher möchte ich freundlich daran erinnern, sich möglichst vorbildlich zu verhalten. Sei es z.B. beim Frei-laufen-lassen von Hunden, Betreten landwirtschaftlicher Flächen (alle landwirtschaftlich genutzten Flächen, auch im abgeernteten Zustand unterliegen nicht dem allgemeinen Betretungsrecht) oder in Punkto Verunreinigungen durch Hunde(Hundekot!)

Herzliches Dankeschön!

Eine erfolgreiche Hundearbeit ist ohne Unterstützer und Förderer nicht möglich. Daher möchte ich insbesondere meinem Weggefährten Willi Kramer, der mich auch 2019 wieder bei der Hundeausbildung unterstützt hat und den Revierinhabern, die ihre Reviere für die Ausbildung zur Verfügung gestellt hatten, recht herzlich danken!

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