Neue Coronaschutzverordnung

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Düsseldorf/Dortmund, 8. Januar 2021 (MAGS/LJV NRW). Am 7. Januar hat die NRW-Landesregierung die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verkündet. Sie tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und ersetzt dann die derzeitige Coronaschutzverordnung.

Abweichend vom generellen Veranstaltungsverbot sind unter Beachtung aller sonstigen Regelungen dieser neuen Coronaschutzverordnung Veranstaltungen zur Jagdausübung zulässig, wenn die zuständige untere Jagdbehörde feststellt, dass diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation vor dem 31. Januar 2021 dringend erforderlich sind.

Bei den nach dieser Verordnung zulässigen dringend erforderlichen Veranstaltungen zur Jagdausübung darf bezogen auf feste und namentlich dokumentierte Gruppen von jeweils höchstens fünf Personen innerhalb der Gesamtgruppe der Teilnehmer der Mindestabstand unterschritten werden.

Die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer ist sicherzustellen.

Der Landesjagdverband ruft seine Mitglieder zur penibelsten Einhaltung sämtlicher Coronaschutzmaßgaben auf. Darüber hinaus muss immer auch geprüft werden, inwieweit bestimmte Situationen Anlass zu Diffamierungen durch Jagdgegner bieten könnten, wie sie in jüngster Vergangenheit leider vorgekommen sind (siehe Rheinisch-Westfälischer Jäger 1/21, Seite 19).

Alle Infos zur Jagd in Zeiten von Corona hat der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage www.ljv-nrw.de in einer Sonderseite zusammengefasst. Über weitere Erläuterungen der neuen Coronaschutzverordnung, die das NRW-Umweltministerium ggf. noch erlassen wird, informiert der Landesjagdverband seine Mitglieder umgehend.

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