Jagdscheinkontrolle auch unter Corona-Bedingungen
Jagdscheinkontrolle auch bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen notwendig
Dortmund, 1. September 2020 (LJV NRW). Zur Vorbereitung der notwendigen herbstlichen Gesellschaftsjagden in Zeiten von Corona haben NRW-Umweltministerium und Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen gemeinsame Empfehlungen ausgearbeitet. Konkretisierend sei hinsichtlich der Jagdscheinkontrolle darauf hingewiesen, dass diese in jedem Fall am Jagdtag durchzuführen ist.
Zur Kontaktminimierung sollen allgemeine Einweisungen, Erklärungen und Prüfungen so weit wie möglich bereits vor dem Jagdtag (z.B. schriftlich mit der Einladung) erfolgen. Kopien/Scans von Jagdschein und Schießnachweis können vorab per Post/E-Mail verlangt werden. Dies kann der Vorbereitung einer dezentralen Kontrolle der Jagdscheine dienen.
Von der Kontrolle des Jagdscheins am Jagdtag selber kann der vorherige Versand aus versicherungstechnischen Gründen jedoch nicht entbinden. Dieser kann aber zum Beispiel vom Jagdleiter an Gruppenführer delegiert werden.
Die vollständigen Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie hier Corona-Sonderseite des Landesjagdverbandes NRW.
Nein zur EU-Abstimmung über Bleischrote im REACH-Ausschuss am 3. September
Berlin, 28. August 2020 (DJV). Am Donnerstag will die EU im REACH-Ausschuss über die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in Feuchtgebieten abstimmen. Der wiederholt vorgelegte Entwurf berücksichtigt weder die geforderten Änderungen der europäischen Jäger noch die Änderungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Ein Video des Europäischen Dachverbands der Jäger (FACE) erklärt, weshalb der vorliegende Entwurf höchst problematisch ist.
Am Donnerstag, 3. September, wird der REACH-Ausschuss über die Verordnung zur Beschränkung von Bleischroten in Feuchtgebieten abstimmen. Der vorliegende Entwurf erfüllt dabei weder die Forderungen der Europäischen Jäger noch die des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Um die mangelnde Praktikabilität des Entwurfs zu verdeutlichen, hat der Europäische Dachverband der Jäger (FACE) ein Video veröffentlicht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat das Video mit deutschen Untertitel versehen und ruft Jägerschaft und Partnerverbände auf, es an politische Entscheidungsträger weiterzuleiten.
Der DJV setzt sich seit Jahren für eine Bleiminimierung ein. Die Vorgabe des AEWA-Abkommens (Bleischrotverbot an und über Gewässern) ist in nahezu allen Bundesländern umgesetzt. Der DJV fordert insbesondere:
- eine praktikable Lösung bei der Definition von Feuchtgebieten sowie die Abkehr von Pufferzonen
- eine rechtliche Prüfung bei den Termini "Besitz" und "Verwendung" im Bezug auf die REACH-Verordnung
- die Abkehr von der Vermutungsregelung zu Lasten des Anwenders
Zudem hat sich herausgestellt, dass die EU-Kommission bei ihren Aussagen zur Entstehung des Vorschlags die Unwahrheit gesagt hat: Sie hatte mitgeteilt, dass das „Forum for Exchange on Enforcement“ (Forum zum Informationsaustausch zur Durchsetzung) die Ramsar-Definition des Feuchtgebietes im Zuge des Verfahrens der ECHA unterstützen würde (vgl. die Antwort von Kommissar Thierry Breton vom 1.7.2020 auf eine Anfrage im Europäischen Parlament). Das Gegenteil jedoch ist der Fall: Das Forum hat hier erhebliche Probleme bei der Durchsetzung gesehen und zugleich darauf verwiesen, dass der Anwendungsbereich der Änderung deutlich über das hinausgeht, wofür die REACH-Verordnung gedacht ist.
Das Video finden Sie hier
Empfehlung zur Durchführung von Hubertusmessen in Corona-Zeiten
Sehr geehrte Damen und Herren, uns haben in den letzten Tagen Anfragen zur Zulässigkeit von Hubertusmessen in Zeiten von Corona erreicht. Selbstverständlich ist es wünschenswert, wenn sich die Jägerschaft, in Abstimmung mit der jeweiligen Kirche, anlässlich des Hubertustages in die Gestaltung eines entsprechenden Gottesdienstes einbringt. Grundsätzlich ist auch deren Begleitung durch Jagdhornbläser nicht generell untersagt. Der LJV empfiehlt aber auf Grund der derzeitigen Corona-Lage in diesem Jahr ausdrücklich auf die Durchführung von Hubertusmessen mit Begleitung durch Jagdhornbläsern zu verzichten. Insbesondere der Schutz der Gottesdienstbesucher als auch der eigene Schutz stehen bei der Überlegung im Vordergrund.
Sofern im Einzelfall und in Abstimmung mit der jeweiligen Kirche ggf. doch über den Auftritt von Jagdhornbläsern nachgedacht werden sollte, sind in jedem Fall das individuelle Hygienekonzept der Kirche gem. § 3 Coronaschutzverordnung,
a) die Vorgaben des § 8 Coronaschutzverordnung für Aufführungen mit Blasmusik und die Hygienestandards für Musik und Gesang gem. XII. der Anlage zur Coronaschutzverordnung dringend und exakt zu beachten.
Bitte leiten Sie diese Information auch an die Bläsercorpsleiter und Brauchtumsobleute in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiter.