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JAGD & HUND verschoben!

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JAGD & HUND auf Ende Mai 2021 verschoben

Dortmund, 29. Oktober 2020 (Messe Dortmund). Die JAGD & HUND wird vom 02. bis 07. Februar 2021 auf den 25. bis 30. Mai 2021 verschoben. Ausschlaggebend ist die aktuelle dynamische Entwicklung der Covid-19-Pandemie, die eine nachhaltige Auswirkung auf die erfolgreiche Durchführung einer internationalen Jagdmesse dieser Größe hat. In Verantwortung für die Gesundheit von Ausstellern und Besuchern und mit Blick auf eine bessere Planungssicherheit für diese, wurde mit Partnern, Verbänden und Ausstellern ein passender Termin Ende Mai gefunden. Die parallel stattfindende FISCH & ANGEL wird im Jahr 2021 ausgesetzt.

In den letzten Wochen ist der Messe Dortmund ein erfolgreicher Messeneustart nach dem Lockdown gelungen. Zahlreiche Messen fanden statt. Ein detailliertes Hygieneschutzkonzept sorgte für die nötige Sicherheit, damit Aussteller wie Besucher sich entspannt auf den Event konzentrieren konnten. „Die Maßnahmen wurden von Ausstellern wie Besucher sehr gut angenommen und auch umgesetzt und konnten belegen, dass Messen in Zeiten von Corona funktionieren können“, sagt Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH. „Jedoch wird jede Messe natürlich auch immer individuell von uns bewertet, bevor sie umgesetzt wird“, so Sabine Loos weiter.

„Unser wichtigstes Anliegen ist eine für alle Teilnehmer sichere und erfolgreiche JAGD & HUND. Als internationale Jagdmesse heißen wir jährlich Aussteller wie Besucher aus aller Welt bei uns in der Messe Dortmund willkommen. Ein Event dieser Größenordnung erfordert bereits unter normalen Bedingungen viel Planung, Abstimmung und einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf. Die Umsetzung einer Jagdleitmesse im Februar wäre daher aufgrund aktueller Entwicklungen rund um nationale und internationale Reisebeschränkungen nur schwer kalkulierbar. Unsere nationalen wie internationalen Aussteller, aber auch wir, brauchen mehr Planungssicherheit“, sagt Loos.

Auch zahlreiche Gespräche mit Ausstellern und Partnern bestätigen, dass der Termin im Februar für viele nicht realisierbar wäre. Mit Blick auf eine sichere und erfolgreiche JAGD & HUND 2021 für alle Teilnehmer wurde daher – gemeinsam mit den Partnerverbänden und ideellen Trägern – eine Verschiebung der Messe von Februar auf Mai 2021 festgelegt.

„Der Termin Ende Mai stellt sicherlich eine gute Lösung für alle Beteiligten dar, denn so können wir der großen Jagd-Community auch 2021 eine Plattform zum persönlichen Austausch und Networking anbieten,“ unterstreicht Sabine Loos die Entscheidung.

Die JAGD & HUND ist ein wichtiger Treffpunkt von Jägern und Naturliebhabern aller Altersklassen. Sie sind jährlich zu Gast in der Messe Dortmund, können die neuesten Trendprodukte und Innovationen der Branche live auf der Messe erleben und sich persönlich mit anderen austauschen.

Die nächste JAGD & HUND findet vom 25. bis 30. Mai 2021 in der Messe Dortmund statt.

Ausnahmen für Bewegungsjagden gefordert

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Landesjagdverband NRW fordert Ausnahmen für Bewegungsjagden

Dortmund, 29. Oktober 2020 (LJV NRW). Hinsichtlich der gestrigen Beschlüsse von Bund und Ländern über Maßnahmen ab dem 2. November 2020 zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie hat der Landesjagdverband NRW gleich heute Morgen mit dem NRW-Umweltministerium Kontakt aufgenommen und sich dafür eingesetzt, dass Bewegungsjagden weiterhin möglich bleiben. Mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Folgen eines drohenden ASP-Ausbruchs und auf die Notwendigkeit, die nordrhein-westfälischen Waldbauern bei der Wiederaufforstung mit klimastabilen Baumarten zu unterstützen, sind die derzeit angesetzten Bewegungsjagden unabdingbar. Der Landesjagdverband ist zuversichtlich, dass daher für NRW in dieser Frage eine vernünftige Lösung gefunden wird. Auch der Deutsche Jagdverband und die anderen Landesjagdverbände fordern, dass Bewegungsjagden im Rahmen der Corona-Regeln ermöglicht werden. Sobald belastbare Informationen dazu und zu weiteren jagdlich relevanten Fragen vorliegen, wird der Landesjagdverband NRW darüber informieren.

Jagdscheinkontrolle auch bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen notwendig

Dortmund, 1. September 2020 (LJV NRW). Zur Vorbereitung der notwendigen herbstlichen Gesellschaftsjagden in Zeiten von Corona haben NRW-Umweltministerium und Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen gemeinsame Empfehlungen ausgearbeitet. Konkretisierend sei hinsichtlich der Jagdscheinkontrolle darauf hingewiesen, dass diese in jedem Fall am Jagdtag durchzuführen ist.

Zur Kontaktminimierung sollen allgemeine Einweisungen, Erklärungen und Prüfungen so weit wie möglich bereits vor dem Jagdtag (z.B. schriftlich mit der Einladung) erfolgen. Kopien/Scans von Jagdschein und Schießnachweis können vorab per Post/E-Mail verlangt werden. Dies kann der Vorbereitung einer dezentralen Kontrolle der Jagdscheine dienen.

Von der Kontrolle des Jagdscheins am Jagdtag selber kann der vorherige Versand aus versicherungstechnischen Gründen jedoch nicht entbinden. Dieser kann aber zum Beispiel vom Jagdleiter an Gruppenführer delegiert werden.

Die vollständigen Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie hier Corona-Sonderseite des Landesjagdverbandes NRW

Nein zur EU-Abstimmung über Bleischrote im REACH-Ausschuss am 3. September

Berlin, 28. August 2020 (DJV). Am Donnerstag will die EU im REACH-Ausschuss über die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in Feuchtgebieten abstimmen. Der wiederholt vorgelegte Entwurf berücksichtigt weder die geforderten Änderungen der europäischen Jäger noch die Änderungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Ein Video des Europäischen Dachverbands der Jäger (FACE) erklärt, weshalb der vorliegende Entwurf höchst problematisch ist.

Am Donnerstag, 3. September, wird der REACH-Ausschuss über die Verordnung zur Beschränkung von Bleischroten in Feuchtgebieten abstimmen. Der vorliegende Entwurf erfüllt dabei weder die Forderungen der Europäischen Jäger noch die des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Um die mangelnde Praktikabilität des Entwurfs zu verdeutlichen, hat der Europäische Dachverband der Jäger (FACE) ein Video veröffentlicht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat das Video mit deutschen Untertitel versehen und ruft Jägerschaft und Partnerverbände auf, es an politische Entscheidungsträger weiterzuleiten.

Der DJV setzt sich seit Jahren für eine Bleiminimierung ein. Die Vorgabe des AEWA-Abkommens (Bleischrotverbot an und über Gewässern) ist in nahezu allen Bundesländern umgesetzt. Der DJV fordert insbesondere:

  • eine praktikable Lösung bei der Definition von Feuchtgebieten sowie die Abkehr von Pufferzonen
  • eine rechtliche Prüfung bei den Termini "Besitz" und "Verwendung" im Bezug auf die REACH-Verordnung
  • die Abkehr von der Vermutungsregelung zu Lasten des Anwenders

Zudem hat sich herausgestellt, dass die EU-Kommission bei ihren Aussagen zur Entstehung des Vorschlags die Unwahrheit gesagt hat: Sie hatte mitgeteilt, dass das „Forum for Exchange on Enforcement“ (Forum zum Informationsaustausch zur Durchsetzung) die Ramsar-Definition des Feuchtgebietes im Zuge des Verfahrens der ECHA unterstützen würde (vgl. die Antwort von Kommissar Thierry Breton vom 1.7.2020 auf eine Anfrage im Europäischen Parlament). Das Gegenteil jedoch ist der Fall: Das Forum hat hier erhebliche Probleme bei der Durchsetzung gesehen und zugleich darauf verwiesen, dass der Anwendungsbereich der Änderung deutlich über das hinausgeht, wofür die REACH-Verordnung gedacht ist.

Das Video finden Sie hier.

Bis auf weiteres werden alle Seminare abgesagt

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Landesjagdverband sagt bis auf weiteres Seminare ab

Dortmund, 19. Oktober 2020 (LJV NRW). Aufgrund der landesweit erneut steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus, wegen der deshalb aktuell verschärften Kontaktbeschränkungen auf Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) des Landes NRW und zur allgemeinen Planungssicherheit sagt der LJV ab sofort und bis auf weiteres seine für die nächste Zeit geplanten und noch nicht begonnenen (!) Seminare ab.

Sofern die Infektionszahlen und Neuregelungen der CoronaSchutzVO in den nächsten Wochen die Durchführung bestimmter Veranstaltungen wieder zulassen sollten und dies organisatorisch möglich ist, wird der LJV NRW diesbezüglich rechtzeitig mit dem notwendigen Vorlauf informieren. Wir sind bereits jetzt bemüht, insbesondere für ausgefallene Seminare Ersatztermine zu finden. Sofern dies gelingt, werden wir diese umgehend bekanntgeben.

Ferner plant der Landesjagdverband, ausgefallene Präsenz-Seminare durch Online-Schulungen kurzfristig zu ersetzen, wo dies möglich ist.

Bei geplanten Fortbildungsveranstaltungen für das Jahr 2021, für die Anmeldungen erforderlich sind, werden diese gerne entgegengenommen und zunächst in Form einer Warteliste erfasst. Verbindliche Anmeldebestätigungen oder Absageschreiben werden dann rechtzeitig verschickt, wenn klar ist, ob und unter welchen Auflagen die Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Die Mitgliederversammlung des Landesjagdverbandes am 30. Oktober in Bielefeld ist bereits wegen der erneut verschärften Covid 19-Pandemie abgesagt worden und wird in digitaler Form Anfang 2021 nachgeholt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest eindämmen - gemeinsamer Aufruf von MULNV, WLV, RLV und LJV NRW

Düsseldorf/Dortmund, 16. Oktober 2020 (MULNV, WLV, RLV, LJV NRW). In einem gemeinsamen Aufruf richten sich das NRW-Landwirtschaftsministerium (MULNV), der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) an die heimischen Landwirte und Jäger:

Landwirte und Jäger sind gemeinsam gefordert, gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzugehen und den Ausbruch in Nordrhein-Westfalen zu verhindern. Daher werden alle Jägerinnen und Jäger aufgefordert, von Jagdreisen (Jagdtourismus) in betroffene und potenziell betroffene ASP-Gebiete abzusehen.

Das größte Ausbreitungsrisiko der ASP liegt in der nicht gewollten Verschleppung durch den Menschen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beteiligung von heimischen Schweinehaltern an Wildschweinjagden in den aktuell betroffenen Gebieten Brandenburgs, aber natürlich auch in anderen betroffenen Regionen, zu unterlassen.

Nordrhein-Westfälische Jäger, die in Brandenburg die Jagd ausüben, haben derzeit eine besonders hohe Verantwortung für die Gesunderhaltung der Wildschweine und für die schweinehaltenden Betriebe. Das Virus darf in keinem Fall versehentlich nach NRW verschleppt werden. Von Kleidung, Ausrüstung und Trophäen geht ein hohes Risiko aus. In jedem Fall sind möglicherweise kontaminierte Kleidungsstücke (gerade Schuhe), andere Ausrüstungsgegenstände oder Jagdhunde nach dem jagdlichen Einsatz vor Ort zu reinigen und zu desinfizieren. Ohne eine gründliche Reinigung von Kleidung und Ausrüstung darf diese nicht ins heimische Revier mitgenommen werden. Auch kleine Schweißreste dürfen nicht toleriert werden. Sofern das eigene Fahrzeug zur Jagdreise mitgenommen wird, muss es vor der Rückkehr innen und außen gründlich gereinigt werden. Dies gilt vor allem für den Unterboden.

Teile von Schwarzwild, Wurst und Fleischwaren aus den betroffenen Ländern / Regionen sind dort zu belassen. Der Transport von Wildbret aus Brandenburg nach Nordrhein-Westfalen darf ohne verbindliches negatives ASP-Testergebnis in keinem Fall erfolgen. Anfallende Aufbrüche sind sicher in die dafür vorgesehenen Entsorgungstonnen der Kreise und Städte zu verbringen.

Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen und jeweils aktuellen vor Ort geltenden Anordnungen strikt zu beachten und einzuhalten.

ASP-Ausbrüche müssen früh erkannt werden, um sie rasch eingrenzen zu können. Daher sind Funde verdächtiger Kadaver umgehend an das zuständige Veterinäramt zu melden und wenn möglich mit der kostenlos herunterladbaren Tierfund-App (www.tierfundkataster.de) zu dokumentieren. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters gemeldet werden, erreichen direkt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt.

Zugleich halten es die Landesbauernverbände und der Landesjagdverband in NRW zur Vermeidung der Ausbreitung der ASP für zwingend notwendig, durch eine intensive Bejagung die heimischen Bestände von Wildschweinen deutlich zu reduzieren. Landwirte sind dabei aufgefordert, die konsequente Bejagung von Schwarzwild zu unterstützen. Die in diesem Punkt wichtige Zusammenarbeit kann z. B. durch die freiwillige Anlage von Bejagungsschneisen, praktische Unterstützung bei der Platzierung von jagdlichen Einrichtungen sowie der Benachrichtigung bzgl. geplanter Einsaat- oder Erntetermine erfolgen. Hier ist die Absprache vor Ort gefordert. Landwirte und Jäger haben das gemeinsame, übergeordnete Ziel, den Ausbruch der ASP in NRW zu verhindern und die Seuche zu tilgen.

Es ist von großer Bedeutung, Kenntnisse über den Gesundheitsstatus unserer heimischen Wildschweinpopulation zu erlangen. Neben verendet aufgefundenen Wildschweinen sind auch erlegte Wildschweine, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, im Rahmen des NRW-Frühwarnsystems in Abstimmung mit dem örtlichen Veterinäramt dringend auf ASP zu testen. Dies hilft bei einer möglichen Regionalisierung der ASP-Situation gegenüber der Europäischen Union und Handelspartnern der Deutschen Fleischwirtschaft. Zugleich stärkt es auch die Akzeptanz von heimischem Wildbret gegenüber dem Verbraucher.

Nur wenn Landwirte und Jäger jetzt und zukünftig gemeinsam und verantwortungsvoll handeln, kann eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindert werden. Die bereits jetzt erkennbaren wirtschaftlichen Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe machen allen deutlich, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen ist.

MULNV, WLV, RLV, LJV NRW

Mitgliederversammlung am 30. Oktober abgesagt

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LJV-Mitgliederversammlung am 30. Oktober abgesagt - Sicherer Termin online im ersten Quartal 2021

Dortmund, 15. Oktober 2020 (LJV NRW). Die Mitgliederversammlung des Landesjagdverbandes am 30. Oktober in Bielefeld ist wegen der erneut verschärften Covid 19-Pandemie abgesagt worden und wird in digitaler Form Anfang 2021 nachgeholt. „Angesichts der wieder enorm gestiegenen Risiken erschien uns aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur diese Entscheidung verantwortbar“, erläuterte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg den entsprechenden Beschluss, den das LJV- Präsidium in einer Telefonkonferenz am Mittwochnachmittag (14. Oktober) gefasst hat.

Die Versammlung mit der Wahl des neuen Präsidiums und dem Beschluss zur Einführung des Jagdbeitrages soll so schnell wie möglich im ersten Quartal 2021 nachgeholt werden. „Damit wir coronabedingt nicht ein weiteres Mal verschieben müssen, haben wir uns für eine Online-Durchführung im Februar oder März 2021 entschieden. Nur so können wir garantieren, dass die bereits zweimal verschobene Versammlung dann tatsächlich stattfinden kann“, sagte Müller-Schallenberg. Mit dem Termin Anfang 2021 bleiben die Wahrung der Einladungsfrist und die Organisation der rechtssicheren Abwicklung der Versammlung gewährleistet, „vor allem aber auch die gründliche und zuverlässige Information der Mitglieder über die Vorbereitung und den Ablauf der Versammlung in digitaler Form“, so Müller-Schallenberg, der wie das gesamte LJV-Präsidium bis zur Neuwahl im Amt bleibt.

Der Landesjagdverband hat bereits mit der Vorbereitung der Online-Mitgliederversammlung begonnen und dazu Gespräche mit professionellen Dienstleistern aufgenommen. Bereits seit Monaten finden vergleichbare Zusammenkünfte online statt, etwa in Hauptversammlungen mit den Eigentümer-Beschlussfassungen großer Aktiengesellschaften. Zudem wäre bei Vertagung bis zur regulären Mitgliederversammlung des Landesjagdverbandes im Frühjahr oder Sommer nächsten Jahres aus heutiger Sicht eine Präsenzveranstaltung selbst zu diesem fernen Zeitpunkt nach den derzeitigen Erfahrungen mit der Pandemie keineswegs sicher möglich.

Erster ASP-Fall in Deutschland bestätigt

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Erster ASP-Fall in Deutschland bestätigt

Berlin, 10. September 2020 (DJV). DJV und LJV Brandenburg fordern Behörden zur Zusammenarbeit mit Jägern auf. Jäger, Landwirte und Förster sollen jeden Wildschwein-Kadaver umgehend melden - etwa über Tierfund-Kataster-App. Verdächtige Tiere sollten nicht angefasst werden - es droht eine Verschleppung des Virus.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute morgen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg bestätigt. Der stark verweste Kadaver eines Wildschweins wurde wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Brandenburg (LJV) rufen die zuständige Veterinärbehörde auf, mit Landwirten und Jägern vor Ort die Strategie zur Eindämmung transparent zu erarbeiten und umzusetzen. "Es geht jetzt darum, ohne Hektik jeden Fundort zügig zu isolieren und damit eine weitere Ausbreitung zu verhindern", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. "Die Jäger vor Ort haben die beste Orts- und Fachkenntnis und sind bereit, sich einzubringen", ergänzte LJV-Präsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff. DJV und FLI haben gemeinsam einen Maßnahmenkatalog entwickelt. Die Behörden müssten jetzt Maßnahmen aus diesem Werkzeugkasten intelligent kombinieren, so Dr. Böhning.

Jäger, Landwirte, Förster und Erholungssuchende ruft der DJV zu erhöhter Aufmerksamkeit auf: Wildschweinkadaver sollten in jedem Fall dem zuständigen Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de) gemeldet werden, erreichen direkt das FLI und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt. Kadaver sollten keinesfalls angefasst, sondern lediglich gesichert werden: Das ASP-Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens über 100 Tage - das Verbreitungsrisiko ist entsprechend groß. Ein Transport ist nur in dichten Spezialbehältern sicher. Kleidung, Schuhe und weitere Gegenstände sollten nach Kontakt mit verdächtigen Kadavern desinfiziert werden. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Infizierte Haus- und Wildschweine sterben innerhalb weniger Tage.

Der DJV hat wichtige Fragen zur Afrikanischen Schweinepest in einem Papier beantwortet und eine Broschüre zum Thema veröffentlicht. Laufend aktualisierte Infos gibt es im Internet unter www.jagdverband.de/asp.

Ministerin Ursula Heinen-Esser: „Nordrhein-Westfalen ist gut vorbereitet.“

Düsseldorf, 10. September 2020 (MULNV).  In Brandenburg wurde ein verendetes Wildschwein in einer ersten Untersuchung positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Inzwischen wurde das virologische Ergebnis durch das Friedrich-Löffler-Institut des Bundes bestätigt. Damit ist der erste Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein in Deutschland amtlich festgestellt. Vor diesem Hintergrund ruft Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die breite Öffentlichkeit erneut dazu auf, im Zusammenhang mit der ASP weiterhin extrem umsichtig und vorsorgend zu agieren.

"Für den Fall, dass sich die ASP weiter nach Westen ausweiten sollte, ist Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt und sofort einsatzfähig. Insgesamt wurden in den zurückliegenden Monaten in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter anderem wurden Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs im Wildschweinbestand vorbereitet zu sein. Seit Monaten tagt unter Koordination des Ministeriums eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

Tierseuche für Menschen ungefährlich

Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Wildschweine liegt die Sterblichkeitsrate jedoch bei nahezu 100 Prozent. Für den Fall eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand setzt Nordrhein-Westfalen auf die speziell zur ASP-Bekämpfung gegründete Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG). Diese kann für eine effektive Bekämpfung innerhalb der sogenannten Kernzone von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externer Dienstleister zur Durchführung von dort erforderlichen Maßnahmen hinzugezogen werden. Unter anderem sorgt sie durch regelmäßige Übungen und Schulungen dafür, dass das im Ernstfall einzusetzende Fachpersonal umfassend auf einen Einsatz der ASP-Bekämpfung beim Wildschwein vorbereitet ist.

Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben strikt einhalten

"In Schweine haltenden Betrieben müssen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt eingehalten werden, um unsere Hausschweinebestände vor einem Eintrag der Wildschweinepest zu schützen", so Heinen-Esser. Aufgefundene Wildschweinekadaver, aber auch im Rahmen der Jagd erlegte Tiere werden in Nordrhein-Westfalen bereits seit langem standardmäßig auf ASP untersucht, um rechtzeitige Informationen über ein Auftreten der Seuche zu erlangen. Seit Mai 2020 wird es zudem Betrieben ermöglicht, gehaltene Schweine zu untersuchen und durch eine nachgewiesene Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen einen ASP-freien Status zu erlangen. Ministerin Heinen-Esser rief die Betriebe dazu auf, von dieser Möglichkeit rege Gebrauch machen. Regelmäßige Gespräche mit den Vertretern der Landwirtschaft sichern eine intensive Vorbereitung auf mögliche Seuchenausbrüche in Nordrhein-Westfalen.

Erhöhte Achtsamkeit für Reisende

"Das richtige Verhalten der Menschen kann die Ausbreitung der ASP verhindern. So kann der Erreger über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel übertragen werden. Der Verzehr von Schweinefleisch ist absolut unbedenklich. Ein achtlos entsorgtes Wurstbrot kann hingegen für Tiere zum Problem werden", so Heinen-Esser. In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger für Tiere monatelang infektiös bleiben. Gerade auf Rastplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und West ist daher erhöhte Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln angezeigt. Straßen- und Autobahnmeistereien sind angehalten, weiterhin konsequent Zäune und Mülleimer zu kontrollieren, auf Wühlspuren von Wildscheinen achten und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchführen.

Keine Jagdreisen in potenziell betroffene Gebiete

Ministerin Heinen-Esser appelliert insbesondere auch an Jägerinnen und Jäger, von Jagdreisen in potenziell betroffene Gebiete abzusehen, um die ASP nicht auf diesem Wege zu verschleppen. Zugleich ist es erforderlich, die Wildschwein-Bejagung hierzulande weiterhin intensiv zu betreiben. "Die Jagdstrecke bei Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen wurde erfreulicherweise deutlich intensiviert. Hier dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, um zu große Wildschweinepopulationen zu verhindern", so Heinen-Esser. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt als Anreiz für die Jägerinnen und Jäger auch in diesem Jahr die Kosten für die Trichinen-Untersuchungen.

Wildschweinen-Funde melden

Wichtig ist, Funde von toten Wildschweinen unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de der Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes zu melden. Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins.

Weitere Informationen auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums und des Landesumweltamtes:

https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/tiergesundheit/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Landesjagdverband NRW ruft zur Unterstützung auf

Dortmund, 10. September 2020 (LJV NRW). Nach Bestätigung des ersten ASP-Falls in Brandenburg am heutigen Tag ruft der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen seine Mitglieder zu besonder Aufmerksamkeit und zur weiteren intensiven Wildschweinjagd auf.

Bereits in den Vorjahren hatten die nordrhein-westfälischen Jägerinnen und Jäger mit Blick auf die aus Osteuropa immer näher rückende Afrikanische Schweinepest (ASP) dem Schwarwild intensivst nachgestellt und dabei die höchsten Jagdstrecken in der Geschichte unseres Bundeslandes erzielt. Auch das jüngst abgelaufene Jagdjahr 2019/2020 wird mit einer sehr guten Wildschweinstrecke abschließen. Dies belegt eindrücklich das bestehende hohe Engagement der Jäger in NRW. Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg appellierte an die Mitglieder seines Verbandes, in diesem Einsatz für die Gesellschaft nicht nachzulassen. Niedrige Populationsdichten werden als ein zentraler Schlüssel für die Eindämmung der ASP angesehen.

Wildschweinfleisch ist von höchster Qualität und extrem lecker. „Jeder Verbraucher kann uns jetzt helfen, indem möglichst viel Wildfleisch aus der Region verzehrt wird. Denn Jäger müssen aktuell viele Wildschweine erlegen und sind dabei auf ständigen Wildfleischabsatz angewiesen,“ so Müller-Schallenberg.

An die Jägerinnen und Jäger appelliert Müller-Schallenberg weiter, bei Jagdreisen die bekannten ASP-Gebiete zu meiden. Dass Totfunde immer und umgehend den zuständigen Behörden gemeldet werden, sei ohnehin in der jetzigen Lage selbstverständlich.

Landesjagdverband und NRW-Umweltministerium arbeiten in der ASP-Prävention eng zusammen. So sind Experten des Landesjagdverbandes auch in der ASP-Arbeitsgruppe vertreten. Auch an der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG) in Nordrhein-Westfalen ist der Landesjagdverband beteiligt.